ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

if Onlinemarketing
Inh. Mag. Isabella Fraiss, MA
+436645476731
office@if-onlinemarketing.com

I. Geltungsbereich
Die Leistungserbringung von if Onlinemarketing (Inh. Mag. Isabella Fraiss, MA) (im Folgenden kurz „Fraiss“ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als AGB bezeichnet); Entgegenstehende oder frühere AGB oder von diesen gegenständlichen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden AGB.
Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde seine Zustimmung zur Geltung gegenständlicher AGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch als Rahmenvereinbarung für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, und zwar auch dann, wenn nicht nochmals ausdrücklich deren Geltung vereinbart oder auf deren Geltung hingewiesen wird.
Vertragserfüllungshandlungen von Fraiss gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Auch wenn kein ausdrücklicher Widerspruch zu widersprechenden oder ergänzenden AGB des Kunden zu gegenständlichen AGB vorliegt, finden die AGB des Kunden keine Anwendung.
Für Leistungen an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten gegenständliche AGB nur insoweit, als nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dagegen stehen.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines von Fraiss erstatteten Anbotes durch den Kunden zu Stande. Weicht die Annahmeerklärung vom Inhalt des Anbotes ab, so stellt dies ein Gegenanbot dar, welches von Fraiss angenommen werden kann.
Die Anbote von Fraiss sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sofern der Kunde eine Bestellung ohne vorherige Anbotstellung von Fraiss aufgibt, gilt der Vertrag erst nach Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens Fraiss als zu Stande gekommen. Eine Auftragserteilung ist nur bei Bekanntgabe der vollständigen Kundendaten möglich.
III. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebotes oder einer übermittelten Auftragsbestätigung. Sollten nachträgliche Änderungen gewünscht werden, so bedarf dies der schriftlichen Bestätigung durch Fraiss. Der Vertrag wird erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Leistungserbringung an den Kunden rechtswirksam. Es bleibt Fraiss vorbehalten, Teilleistungen zu erbringen.
Leistungserbringungen außerhalb von Österreich werden nur auf gesonderte Anfrage durchgeführt. Fraiss ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Aufträge selbst durchzuführen, oder gänzlich oder zum Teil durch beauftragte Dritte aus- oder durchführen zu lassen.
IV. Information und Mitwirkung
Der Kunde hat Fraiss zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erbringung der beauftragten Leistung notwendig sind.
Der Kunde hat Fraiss von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Fraiss wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Für die Sicherung der Daten ist der Kunde, insbesondere auch vor Installations-, Wartungs- oder sonstiger Arbeiten durch Fraiss, selbst verantwortlich.
Ferner ist der Kunde auch dazu verpflichtet, allfällig für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellte Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.
Eine Haftung von Fraiss wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellter Unterlagen ist jedenfalls ausgeschlossen. Wird Fraiss wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Fraiss jedenfalls schad- und klaglos. Es sind sämtliche daraus entstandene Nachteile Fraiss zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich zur Unterstützung bei der Abwehr allfälliger Anspruchsstellungen durch Dritte.
V. Terminangaben und Leistungsfristen
Sämtliche Fristen für Lieferungen werden nur unverbindlich und näherungsweise zugesagt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
Bei einer Verzögerung aufgrund Ereignissen, die Fraiss nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, Arbeitskampf und andere unvorhersehbare Ereignissen, die für Fraiss nicht abwendbar sind, ruht die Verpflichtung zur Leistungserbringung für die Dauer des Hindernisses und werden die Fristen um diese Zeit verlängert, ohne dass dadurch Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz resultieren würden.
Fraiss ist bemüht, nach Zustandekommen eines Vertrages, ohne unnötigen Aufschub die vereinbarte Leistung zu erbringen. Befindet sich Fraiss in Verzug, so ist der Kunde erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, wenn Fraiss eine angemessene, mindestens 14-tägige Nachfrist für die Leistungserbringung mittels eingeschriebenen Brief gesetzt wurde und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.
Schadenersatzansprüche – ausgenommen resultierend aus Personenschäden – des Kunden sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorliegen von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit.
Zur Leistungsausführung ist Fraiss erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist; insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
VI. Honorar und Zahlungsbedingungen
Alle von Fraiss genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer und in Euro zu verstehen.
Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten sind als Arbeitszeit zu werten. Sämtliche Leistungen von Fraiss, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen. Sollten Ads über Fraiss abgerechnet werden, so werden hierfür von Fraiss 20 % Manipulationsgebühr verrechnet.
Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung gilt ein angemessenes/marktübliches Entgelt für die erbrachte/angebotene Tätigkeit als geschuldet. Durch die Beauftragung bzw. Inanspruchnahme von Leistungen entsteht jedenfalls immer ein Honoraranspruch. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Fraiss für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Eingeräumte Zahlungserleichterungen oder Pauschalen haben nur bei pünktlicher Bezahlung Gültigkeit. Allfällige Beanstandungen der geleisteten Arbeiten von Fraiss berechtigen nicht zur Zurückhaltung des zustehenden Honorars.
Kostenvoranschläge von Fraiss sind unverbindlich. Bei Bekanntwerden, dass die tatsächlichen Kosten 15 % des Kostenvoranschlages überschreiten, wird Fraiss den Kunden darauf hinweisen. Die Überschreitung gilt dann als genehmigt, wenn nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich Widerspruch vom Kunden eingelegt wird. Bei Kostenüberschreitungen bis 15 % bedarf es keiner gesonderten Verständigung durch Fraiss. Eine solche Überschreitung gilt von vorne herein als genehmigt.
Eine Aufrechnung von eigenen Forderungen mit den Forderungen von Fraiss ist ausgeschlossen (Aufrechnungsverbot).
Fraiss ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, Honorarnoten zu legen und Vorschüsse zu verlangen.
Für den Fall als der Kunde Unternehmer ist, gilt eine auch elektronisch übermittelte ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Rechnung als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht binnen 3 Tagen ab Erhalt schriftlich widerspricht.
Einlangende Zahlungen werden jeweils auf die älteste, noch aushaftende Forderung angerechnet. Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Personen gemeinsam, haften sämtliche solidarisch für die offene Forderung. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen iHv 12 % p.a. geschuldet. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
VII. Kündigung, Auflösung, Storno
Die Kündigung eines Vertrages, dem ein Dauerschuldverhältnis zugrunde liegt und bei welchem kein Endtermin vereinbart wurde, ist unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten zum Monatsletzten möglich. Alle bis dorthin geleisteten Arbeiten von Fraiss sind der Vereinbarung entsprechend abzugelten.
Fraiss ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund wird insbesondere dann angenommen, wenn die Ausführung der Leistung, aus Gründen die der Kunde zu verantworten hat, unmöglich gemacht wurde, oder wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung gegen wesentliche Verpflichtungen des zugrundeliegenden Vertrages und/oder gegen wesentliche Bestimmungen der gegenständlichen AGB – wie zB Zahlung eines fälligen Honorars – verstößt.
VIII. Gewährleistung
Die Leistung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht unverzüglich allfällige Mängel, jedenfalls jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Leistung von Fraiss, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erkennen des Mangels, schriftlich unter gleichzeitiger Beschreibung des Mangels an Fraiss anzeigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irr-tumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Bei ordnungsgemäßer Rüge bzw. im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher, kommen die allgemei-nen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen. Fraiss ist diesfalls zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Fraiss ist jedoch berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Diesfalls stehen dem Kun-den die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Bei lediglich geringfügigen Mängeln hat der Kunde kein Recht auf Wandlung. Mängel gelten nur dann als Mängel, wenn sie reproduzierbar sind, das heißt, dass der Erwerber in der Lage ist, auf Verlangen vorzuführen, unter welchen Bedingungen sie auf-treten. Die Wiederherstellung von Daten, Software und Konfiguration, die durch Hardwareschäden verlo-ren gegangen sind oder beschädigt wurden, ist kostenpflichtig.
Die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber.
Das Regressrecht gegenüber Fraiss gemäß § 933b ABGB erlischt 1 Jahr nach Lieferung/Leistung. Eine Zu-rückhaltung der Zahlung wegen Bemängelung ist unzulässig. Die Vermutungsregel nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
IX. Haftung
Fraiss haftet nicht für irgendeinen bestimmten Erfolg oder für das Erreichen bestimmter Ziele (zB Zugriffe etc) und in jedem Fall lediglich für krass grob schuldhafte Pflichtverletzung und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Leistung. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft von verlinkten/verknüpften Seiten hat Fraiss keinerlei Einfluss und wird eine Haftung dafür ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt für alle gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von Fraiss beispielsweise eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der jeweilige Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
Soweit die Leistungen von Fraiss die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhaltet, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. Fraiss schuldet bei der Registrierung von Domains für den Kunden lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch Fraiss nicht beeinflussbaren Faktoren abhängt. Soweit die Leistungen von Fraiss das Hosting von Programmen oder Daten beinhaltet, schuldet Fraiss keine bestimmte Ausfalls- oder Datensicherheit, sofern nicht im Einzelnen irgendwelche Ausfalls- oder Datensicherheits-Level vereinbart sind.
Eine Haftung bei schlichter grober und leichter Fahrlässigkeit von Fraiss oder einer ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen für etwaige Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen, gleichgültig um welchen Schaden immer es sich handelt. Diese Regelung gilt gleichermaßen für mittelbare und unmittelbare Schäden. Grob fahrlässiges Handeln ist vom Geschädigten zu beweisen. Die Haftungsbeschränkungen von Fraiss gelten ebenso für deren Gehilfen.
Ausdrücklich ausgeschlossen wird jegliche Haftung, die auf Grund der von Fraiss erbrachten Leistung (bspw. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wenn Fraiss ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere betrifft der Ausschluss die Haftung für Prozesskosten, Anwaltskosten oder Kosten der Urteilsveröffentlichung und allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Fraiss haftet nicht für die Verletzung von Rechten durch Daten und Informationen, welche durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde hat hinsichtlich solcher Ansprüche Fraiss schad- und klaglos zu halten.
Sollte der Kunde während Testphasen den Auftragsgegenstand bereits nutzen, trägt er das dadurch entstehende Risiko selbst (z.B. Datenverlust, frustrierte Datenerfassung).
Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls jedoch nach drei Jahren ab Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind hinsichtlich deren Höhe mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
X. Werbung
Fraiss ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Fraiss und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. Fraiss ist berechtigt, auf der eigenen Website und in sonstigen Werbemitteln auf den Kunden (Name, Adresse, Website, E-Mail und Firmenlogo und dergl) hinzuweisen. Der Kunde kann seine Referenznennung jederzeit widerrufen. Bereits bestehende Werbemittel samt der Referenznennung müssen nach dem Widerruf jedoch nicht zerstört werden.
XI. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Kundendaten werden an Dritte nicht weitergegeben, außer die Auftragserfüllung macht dies notwendig.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
Etwaige Adressänderungen sind Fraiss unverzüglich bekannt zu geben. Wird eine solche Meldung unterlassen, so sind daraus resultierende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
XII. Urheberrecht, Konzepte und Präsentation
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Fraiss treten der potentielle Kunde und Fraiss in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
Sämtliche Leistungen, wozu insbesondere Präsentationen, Konzepte, Pläne, Skizzen, Ideen oder sonstige Unterlagen, ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Grafiken, Websitedesigns, Website-Templates und dergleichen gehören, bleiben stets geistiges Eigentum von Fraiss und können von Fraiss auch jederzeit zurückverlangt werden.
Durch Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde das Recht auf Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsdauer. Nur durch die vollständige Bezahlung des Honoraranspruchs kommt es zum Erwerb der Nutzungsrechte. Vor Bezahlung des Honorars ist eine Nutzung nur dann gestattet, wenn dies gesondert (schriftlich) vereinbart wurde.
Für eine Nutzung, die über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgeht, steht Fraiss ein angemessenes Entgelt zu. Eine Verwertung der Leistung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher (schriftlicher) Zustimmung von Fraiss gestattet.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Fraiss, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Fraiss und- bei Leistungen die urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Präsentationen von Fraiss sind wie jede andere Leistung kostenpflichtig, es sei denn, anderes ist schriftlich ausdrücklich vereinbart worden. Sollte es nach der Präsentation zu keinem Auftrag kommen, so bleiben alle Leistungen von Fraiss, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Fraiss. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind unverzüglich an Fraiss zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche
Zustimmung von Fraiss nicht zulässig.
Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen.
Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Ideen und Konzepten. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen
und Konzepte nicht bei Fraiss beauftragt, so ist Fraiss berechtigt, die präsentierten Ideen und
Konzepte anderweitig zu verwenden.
Sollte der Kunde die eingebrachten Ideen und Konzepte dennoch rechtswidrig nutzen, so verpflichtet er sich bereits jetzt, eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 pro Verstoß an Fraiss zu bezahlen.
XIII. Social Media
Der Kunde bleibt Eigentümer eines für ihn von Fraiss eingerichteten Social-Media Kanals.
Fraiss trägt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Konsequenzen bei Social Media Plattformen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Social Media Plattformen die Nutzungsbedingungen der einzelnen Social-Media Plattformen zu beachten sind und daher auch eine Ablehnung oder Entfernung durch Social Media Plattformen erfolgen kann, die von Fraiss weder beeinflussbar, noch zu verantworten sind.
Fraiss ist für die Betreuung der Social-Media Kanäle und deren Inhalt nicht verantwortlich, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde. Auch für den Fall der Beauftragung an Fraiss hiermit, wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsbedingungen der einzelnen Plattformen einzuhalten sind.
Eine Haftung dafür, dass eingerichtete Social-Media Kanäle nicht zur Verfügung stehen, besteht für Fraiss jedenfalls nicht. Kommentare/Meldungen Dritter sind nicht von Fraiss zu verantworten.
Dem Kunden ist bekannt, dass Google für das Crawlen und die Indexierung von Webseiten Richtlinien herausgibt. Dem Kunden ist jedoch bewusst, dass Google diese Richtlinien ständig überarbeitet und für SEO relevante Fakten nicht immer veröffentlicht. Dem Kunden ist weiters bekannt, dass Google den Suchalgorithmus und damit die Anforderungen an Webseiten ständig überarbeitet und die SEO relevanten Änderungen und Neuerungen nicht immer offiziell veröffentlicht. Fraiss haftet daher nicht für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen.
Sofern Fraiss Zugangsdaten zu Tools von Agenturen und deren Kunden wie beispielsweise Google Drive, Google Analytics, Google Search Console, Google Adwords Konten, Facebook und Facebook Business Manager, Ads Manager, Backend Zugänge der Websites und Ähnliches zur Verfügung gestelllt werden, so geschieht dies auf Gefahr des Kunden und hält der jeweilige Kunde Fraiss diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. Fraiss übernimmt diesbezüglich jedenfalls keinerlei Haftung für Fehler, Systemabstürze, Passwörter, Inhalte und Ähnliches.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von Fraiss. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von Fraiss sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Ungeachtet dessen ist Fraiss berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
XV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt. Ebenso ist zu verfahren, wenn sich Lücken herausstellen sollten.